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Förderungen für Smarthome

Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen bei einem Smarthome

Erleben Sie die Vorteile in Ihrem neuen Smarthome und bekommen dies auch noch gefördert. Unter welchen Vorraussetzungen welche Art von Förderung möglich ist zeigen wir im folgenden:

Es gibt folgende Förderungsträger:

1. KFW

2. BAFA

3. steuerliche Förderung

KFW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) stellt gleich mehrere verschiedene Programme zur Verfügung: 

 

1. Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 

- Abbau von Barrieren und der Schaffung von mehr Wohnkomfort (altersunabhängig): zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 €

 

2. Barrierereduzierung – Zuschuss 455-B 

- Abbau von Barrieren und der Schaffung von mehr Wohnkomfort (altersunabhängig):  Zuschuss von bis zu 6.250 €

 

3. Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152

- umfangreiche Sanierungen zu einem KFW-Effizienzhaus: zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 €

- Durchführung von Einzelmaßnahmen: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 €

 

4. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430

- umfangreiche Sanierungen zu einem KFW-Effizienzhaus: Zuschuss von bis zu 48.000 €

- Durchführung von Einzelmaßnahmen: Zuschuss von bis zu 10.000 €

 

Gefördert wird die eigentliche Sanierung aber auch der Kauf einer entsprechend ausgestatteten Immobilie.

 

Wichtig hierbei ist es, die Förderung zu beantragen, bevor der Auftrag zur Ausführung erteilt wird. Auch eine Kombination mit der BAFA Förderung ist möglich.

Weitere Informationen: 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home/

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen Zuschuss für Sanierungseinzelmaßnahmen zur Verfügung. 

 

- Sanierung: Zuschuss 20% von maximal 60.000 € also maximal 12.000 € 

 

Auch hier ist es wichtig, die Förderung zu beantragen, bevor der Auftrag zur Ausführung erteilt wird. Auch eine Kombination mit der KfW Förderung  ist möglich.

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

steuerliche Förderung

Energetische Sanierungen werden auch steuerlich bezuschusst (§ 35c des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes). Darunter fallen auch Smarthome Komponenten (inkl. Dienstleistungen) aus den Bereichen:

 

1. Heizung / Klima

2. Energiemanagementsysteme

3. Schalttechnik / Sicherheit

 

Der Vorteil bei diesem Förderungsprogramm ist, dass keine weiteren Maßnahmen nötig sind. Das heißt, es genügt der Einbau von Smarthome Technik und Sie können von der Steuererleichterung profitieren.

 

Wenn es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, dass mindestens 10 Jahre alt ist, können über 3 Jahre 20% von maximal 200.000 € (also 40.000 €) steuerlich geltend gemacht werden.

 

Diese steuerliche Förderung ist nicht mit der KfW oder BAFA Förderung kombinierbar!

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

kfw
BAFA
Steuerliche fördeung
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